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Haben Sie Planungsbeginn einen festen Kostenrahmen mit einer
Obergrenze angegeben? Wurde diese Obergrenze überschritten?
Im Fall einer Ihnen vorliegenden Kostenüberschreitung
Ihres Projektes würden wir gezielt nach Alternativen suchen, um die Baukosten soweit wie
möglich zu reduzieren. In vielen Fällen ist uns dies für unsere
Bauherren dadurch gelungen, dass wir das statische Konzept sehr im
Detail untersucht haben. Als Architekt und Tragwerksplaner in einer
Person ist uns diese eigenständige Optimierung möglich ohne weitere Fachingenieure hinzu ziehen zu
müssen.
Manchmal ist jedoch die Planung und besonders die Tragwerksplanung schon
soweit fortgeschritten, die Bewehrungspläne erstellt, dass eine
umfangreiche Umplanung des Projektes und damit der Tragwerksplanung sehr
viel Honorarmehrkosten nach sich ziehen würden, dass dadurch unsere
Einsparungsvorschläge wieder aufgezehrt werden würden.
Es macht also nur Sinn, zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung Alternativen
zu überlegen.
Architekt und Ingenieur sind verpflichtet
wirtschaftlich zu planen
Dies geschieht jedoch nicht immer. Bei kommunalen Projekten wird zum
Beispiel manchmal der Prüfstatiker beauftragt, die
Tragwerksplanung auf Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.
Bei extremen Kostenüberschreitungen bleibt dann juristisch zu
überprüfen, ob der Architekt oder Ingenieur eine seine Hauptpflichten
verletzt hat und schadenersatzpflichtig ist. Die Gerichte gehen aber
davon oft aus, dass eine 30%tige Überschreitung der Baukostenschätzung
noch im Rahmen des Zulässigen liegt. Wir teilen diese Meinung
nicht, weil wir meinen, es gibt heute Möglichkeiten Kostenschätzungen
mit höherer Genauigkeit erstellen zu können.
Benötigen Sie in so einem Fall Hilfe, können wir Ihnen einen
Fachanwalt für Baurecht empfehlen.
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