Ingenieurbüro für Baukostenplanung, AVA
Tragwerksplanung
GF.: Dr. H. Lothar Schütgens
 
 
GmbH  Saarbrücken 

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Kostenüberschreitung


Haben Sie Planungsbeginn einen festen Kostenrahmen mit einer Obergrenze angegeben?  Wurde diese Obergrenze überschritten?

Im Fall einer Ihnen vorliegenden Kostenüberschreitung Ihres Projektes würden wir gezielt nach Alternativen suchen, um die Baukosten soweit wie möglich zu reduzieren. In vielen Fällen ist uns dies für unsere Bauherren dadurch gelungen, dass wir das statische Konzept sehr im Detail untersucht haben. Als Architekt und Tragwerksplaner in einer Person ist uns diese eigenständige Optimierung möglich ohne weitere Fachingenieure hinzu ziehen zu müssen.   

Manchmal ist jedoch die Planung und besonders die Tragwerksplanung schon soweit fortgeschritten, die Bewehrungspläne erstellt, dass eine umfangreiche Umplanung des Projektes und damit der Tragwerksplanung sehr viel Honorarmehrkosten nach sich ziehen würden, dass dadurch unsere Einsparungsvorschläge wieder aufgezehrt werden würden.

Es macht also nur Sinn, zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung Alternativen zu überlegen.

Architekt und Ingenieur sind verpflichtet wirtschaftlich zu planen

Dies geschieht jedoch nicht immer. Bei kommunalen Projekten wird zum Beispiel manchmal  der Prüfstatiker beauftragt, die Tragwerksplanung auf Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.

Bei extremen Kostenüberschreitungen bleibt dann juristisch zu überprüfen, ob der Architekt oder Ingenieur eine seine Hauptpflichten verletzt hat und schadenersatzpflichtig ist. Die Gerichte gehen aber davon oft aus, dass eine 30%tige Überschreitung der Baukostenschätzung noch im Rahmen des Zulässigen liegt.  Wir teilen diese Meinung nicht, weil wir meinen, es gibt heute Möglichkeiten Kostenschätzungen mit höherer Genauigkeit erstellen zu können.

Benötigen Sie in so einem Fall Hilfe, können wir Ihnen einen Fachanwalt für Baurecht empfehlen.